Berufs­unfähigkeits­versicherung für Hausfrauen

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Eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung kann nicht nur für entgeltlich berufstätige Personen, sondern auch für Hausfrauen und Hausmänner abgeschlossen werden. Ein entsprechender Versicherungsschutz ist auch für diese Personen sinnvoll, da auch die Arbeit einer den Haushalt führenden Person eine wesentliche und durchaus errechenbare Wirtschaftsleistung darstellt – und bei ihrem Ausfall eine spürbare Versorgungslücke entsteht.

Hausfrauen werden zwar nicht direkt entlohnt; ihre Unfähigkeit zur Berufsausübung, beziehungsweise Haushaltsführung verursacht aber dennoch hohe Kosten, da im Fall einer Berufsunfähigkeit eine Haushaltshilfe bezahlt werden muss. Die abzusichernde Versorgungslücke besteht somit in Höhe der Kosten einer Haushaltshilfe.

Schutz vor der Versorgungslücke durch eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung

Eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung für Hausfrauen zahlt eine lebenslange Rente, wenn die Hausarbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann. Der Versicherungsschutz der meisten heute abgeschlossenen privaten Berufs­unfähigkeits­versicherungen tritt ein, wenn die Ausübung der versicherten Tätigkeit für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten (Prognosezeitraum) dauerhaft nicht möglich ist.

Einige Verträge der privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung sehen einen Prognosezeitraum von 3 Jahren vor; diese Variante ist auf Grund des verringerten Versicherungsschutzes trotz vergünstigter Beiträge nicht zu empfehlen, da im Falle einer Berufsunfähigkeit vereinfacht gesagt 3 Jahre überbrückt werden müssen, bevor die private Berufs­unfähigkeits­versicherung das Bestehen der Berufsunfähigkeit anerkennt und in Leistung tritt. Mehr zu den Klauseln der Berufs­unfähigkeits­versicherung finden Sie auf unseren Unterseiten.

Dynamisierung und Verzicht auf abstrakte Verweisung ratsam

Damit die Leistungen der privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung eine Versorgungslücke zuverlässig verhindern, sollte die Dynamisierung von Beitragszahlungen und Rentenzahlungen gemäß der Inflationsrate vereinbart werden (siehe Klauseln). Zudem sollte die private Berufs­unfähigkeits­versicherung auf die sogenannte abstrakte Verweisung verzichten. Diese Verweisung ermöglicht der Versicherungsgesellschaft, Hausfrauen auf eine ähnliche Tätigkeit zu verweisen. Da eine abstrakte Verweisung letztendlich den Versicherungsschutz weitgehend aufhebt, verzichten die meisten Gesellschaften bei privaten Berufs­unfähigkeits­versicherungen heute auf diese Klausel.

Da Löhne häufig stärker als die Inflationsrate steigen und der Versicherungsschutz der privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung für Hausfrauen vornehmlich der Bezahlung einer Haushaltshilfe dient, bietet sich eine größere Dynamisierung als die Inflationsrate an, wenn die gewählte Versicherungsgesellschaft einen entsprechenden Tarif anbietet. Auf diese Weise entsteht keine Versorgungslücke, wenn die Inflation geringer als die Lohnsteigerung ausfällt.


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