Erwerbsunfähigkeitsversicherung als Alternative zur Berufs­unfähigkeits­versicherung

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Eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt im Unterschied zu einer privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung nur bei vollständiger oder teilweiser Erwerbsunfähigkeit, während das Kriterium einer Berufs­unfähigkeits­versicherung für den Eintritt ihrer Leistungspflicht darin besteht, ob der Versicherungsnehmer seinen eigenen Beruf weiterhin ausüben kann. Denn obwohl die Begriffe fälschlicherweise häufig als Synonyme verwendet werden, sind Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit rechtlich gesehen zwei grundlegend verschiedene Dinge.

Bei Berufsunfähigkeit keine Hilfe vom Staat

Die gesetzliche Rentenversicherung kennt nur noch die so genannte Erwerbsminderungsrente, so dass die finanzielle Absicherung gegen die (nur) Berufsunfähigkeit vollständig privat erfolgen muss. Dabei unterscheidet die gesetzliche Rentenversicherung zwischen der teilweisen und der vollständigen Erwerbsunfähigkeit.

Eine vollständige Erwerbsunfähigkeit liegt nach den Kriterien der gesetzlichen Rentenversicherung vor, wenn der betroffene Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen eine beliebige berufliche Tätigkeit weniger als 3 Stunden pro Tag vornehmen kann. Eine teilweise Erwerbsunfähigkeit besteht, wenn ein Arbeitnehmer auf Grund seiner Gesundheit 3 bis 6 Stunden am Tag arbeiten kann, jedoch nicht mehr.

Die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsversicherung leistet entsprechend dem Typ der eingetretenen Erwerbsunfähigkeit eine Rentenzahlung – die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Diese beträgt bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit maximal 29% des letzten Nettoeinkommens und kann den bisherigen Lebensstandard ohne private Absicherung folglich keinesfalls abdecken. Ob die teilweise oder die vollständige Erwerbsunfähigkeit weiterhin vorliegt, wird regelmäßig überprüft, sofern die Art der Erkrankung eine Heilung nicht generell ausschließt.

Private Absicherung durch private Berufs­unfähigkeits­versicherung sinnvoll

Bei einer vollständigen und noch mehr bei einer teilweisen Erwerbsunfähigkeit reicht die Rente der gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsversicherung für den Lebensunterhalt nicht aus. Der ergänzende Abschluss einer privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist jedoch möglich. Allerdings ist zu bedenken, dass diese für den Leistungsfall dieselben strengen Kriterien wie die gesetzliche Rentenversicherung anwendet, während die private Berufs­unfähigkeits­versicherung in deutlich häufigeren Fällen zahlt – nämlich auch schon bei (nur) Berufsunfähigkeit.

Da eine Erwerbsunfähigkeit gemäß ihrer Definition die Berufsunfähigkeit immer einschließt, ist der Abschluss einer privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung sinnvoller. Der Versicherungsnehmer muss aber darauf achten, dass der Versicherungsvertrag keine Verweisungsklausel enthält. Die auch als abstrakte Verweisung bezeichnete Verweisungsklausel besagt, dass die Versicherung nicht leisten muss, wenn die Tätigkeit in einem ähnlichen Beruf möglich ist.

Private Erwerbsunfähigkeitsversicherung als letzter Puffer

In Einzelfällen ist der Abschluss einer zusätzlichen privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung sinnvoll. Das gilt besonders für Menschen mit starken Vorerkrankungen. Während der Abschluss einer privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung in diesem Fall regelmäßig abgelehnt wird, ermöglichen mehrere Versicherungen den Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung, wenn die gewünschte monatliche Versicherungssumme 1.000 € nicht übersteigt.

Dieser Betrag reicht in Verbindung mit der Zahlung der gesetzlichen Rentenversicherung aus, um sowohl bei einer vollständigen Erwerbsunfähigkeit, als auch im Falle einer teilweisen Erwerbsunfähigkeit einen akzeptablen Lebensstandard zu halten.


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