Berufs­unfähigkeits­versicherung für Ärzte

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Ärzte genießen im Fall von Berufsunfähigkeit eine Absicherung über das Versorgungswerk ihrer Berufskammer, das aufgrund seiner Rechtsstellung und historischen Entwicklung zur ersten Säule der Vorsorge zu rechnen ist.
Dennoch empfehlen Verbraucherschützer wie die Verbraucherzentrale NRW für die praktische Absicherung dringend den ergänzenden Schutz durch eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung. Der wichtigste Aspekt dürfte der Approbationsentzug bei einem dauerhaften Bezug der Berufsunfähigkeitsrente durch das Versorgungswerk sein.

Private Berufs­unfähigkeits­versicherung unabdingbar für Ärzte

In einer aktuellen Broschüre informiert die Verbraucherzentrale des Landes Nordrhein-Westfalen über die praktischen Absicherungsbedürfnisse von Ärzten, die den Abschluss einer privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung als zwingend erscheinen lassen. Zwar bietet das Versorgungswerk der Berufskammer einen umfassenden Schutz, dieser ist jedoch in ein bestimmtes Bedingungswerk eingebunden, das für Ärzte nachteilige Folgen zeitigen kann.

Des Weiteren erläutert die Broschüre der Verbraucherschützer, worauf die Ärzte bei der Wahl einer privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung achten sollen. Das Fazit der Experten aus der Verbraucherzentrale des größten Bundeslandes fällt eindeutig aus: Die private Berufs­unfähigkeits­versicherung ist für die meisten Ärzte nicht nur sinnvoll, sie erscheint geradezu unabdingbar als Ergänzung zum Schutz durch das berufsständische Versorgungswerk.

Dieses hat natürlich Vorteile, gewährt einen hohen Schutz und ist in vielen Punkten der Absicherung von Angestellten über die gesetzliche Rentenversicherung überlegen. Es hat zudem einen unschätzbaren Vorteil: Ausschlüsse gibt es nicht, Risikozuschläge für bestehende Erkrankungen werden nicht erhoben. Dennoch weist die Verbraucherzentrale NRW darauf hin, dass sich Ärzte keinesfalls allein auf das Versorgungswerk ihrer Berufskammer verlassen sollten, vielmehr sind dessen Klauseln genau zu prüfen (auf unserer Unterseite finden Sie alles zum Thema Klauseln der Berufs­unfähigkeits­versicherung).

Denn für den Bezug einer BU-Rente durch das Versorgungswerk muss eine Berufsunfähigkeit in der Regel zu 100 % vorliegen. Zudem verlangen die Berufskammern, dass Ärzte beim dauerhaften Bezug einer BU-Rente die Approbation zurückgeben, was das berufliche Aus für einen Mediziner bedeutet.

Private Berufs­unfähigkeits­versicherung: vorrangiger Stellenwert!

Aus diesem Grund sehen die Verbraucherschützer die private Berufs­unfähigkeits­versicherung für Ärzte als absolutes Muss an. Sie sei genauso wichtig wie eine Haftpflichtversicherung für Ärzte, heißt es in der Broschüre. Entscheidend sei es, den eigenen Bedarf genauestens zu ermitteln und dann nach dem passenden Anbieter für eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung zu suchen.

Für die Auswahl bezüglich der Versicherungsbedingungen gibt die Broschüre den Ärzten genaue Hinweise, ebenso für das mögliche Vorgehen, falls Ansprüche gegen den Versicherer geltend zu machen sind. Die Rechtslage von Versicherungsnehmern nimmt einen breiten Raum in den Erläuterungen ein. Tarife für eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung werden in der Publikation der Verbraucherschützer ebenso aufgeführt wie eine Liste von Gesellschaften, bei denen über zwei Drittel aller Leistungsanträge zu einer tatsächlich gezahlten BU-Rente führen.

Das Versorgungswerk der Berufskammern

Die berufsständischen Versorgungswerke für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker, Psychotherapeuten, Architekten, Rechtsanwälte und Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie selbstständige Ingenieure haben sich in Deutschland historisch entwickelt und gelten als ausgereifter Schutz, der wie die gesetzliche Rentenversicherung zur ersten Säule der Vorsorge gerechnet wird.

Freie Berufe werden demnach in Berufskammern organisiert, die ihre Mitglieder vollständig erfassen und gleichzeitig deren Pflichtversicherung übernehmen, die öffentlich-rechtlichen Status genießt. Dieser wird durch Landesgesetze gestützt, da die deutschen Länderparlamente die Satzungen der Versorgungswerke ermächtigen. Wenn also Ärzte ins Berufsleben eintreten, werden sie durch die zuständige Berufskammer automatisch erfasst und im Versorgungswerk pflichtversichert.

Der Berufsunfähigkeitsschutz ist hierin eingeschlossen, allerdings zu gänzlich anderen Bedingungen als bei der privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung. Während Letztere grundsätzlich ab einer Berufsunfähigkeit von 50 % leistet, wobei keine Klausel der abstrakten Verweisung existieren sollte, zahlt das Versorgungswerk der Berufskammern regelmäßig erst bei vollständiger Einstellung jeder ärztlichen Tätigkeit.

Dazu rechnen die Berufskammern jede Tätigkeit, zu der ein vollständiges oder teilweises Medizinstudium absolviert werden muss. Aus diesem Grund geben Ärzte beim Bezug der BU-Rente durch das Versorgungswerk ihre Approbation zurück.


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