Dienstunfähigkeitsversicherung als Alternative zur Berufs­unfähigkeits­versicherung

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Eine private Dienstunfähigkeitsversicherung ist von der Zielsetzung her mit einer privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung vergleichbar. Nach der Diagnose einer Dienstunfähigkeit leistet die private Dienstunfähigkeitsversicherung eine monatliche Dienstunfähigkeitsrente an den Betroffenen, um den Wegfall des Einkommens zu kompensieren und die entstandene Versorgungslücke zu schließen.

Allerdings ist eine private Dienstunfähigkeitsversicherung einer gewissen Personengruppe vorbehalten, nämlich Beamten und Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes – etwa Polizeibeamten, Postbeamten, Zollbeamten und Finanzbeamten.

Ursachen und Folgen einer Dienstunfähigkeit

Eine Dienstunfähigkeit kann das Resultat psychischer oder physischer Krankheiten sein, ebenso kann sie durch anhaltende Überbelastung oder einen Dienstunfall verursacht werden. Durch die Dienstunfähigkeit ist der Beamte dauerhaft nicht mehr in der Lage, der beruflichen Tätigkeit weiterhin nachzugehen. Je nach Ursache einer Dienstunfähigkeit – Krankheit oder Unfall – entstehen unterschiedliche Ansprüche an den Dienstherren.

Beamte können nur durch den ihren Dienstherren – den Staat – für dienstunfähig erklärt werden. Hierfür wird ein Amtsarzt konsultiert, der die Dienstunfähigkeit offiziell attestieren muss. Die Dienstunfähigkeit wird im §44 Bundesbeamtengesetz BBG definiert. Nach dem Feststellen der Dienstunfähigkeit wird der betroffene Beamte gegebenenfalls in den Ruhestand versetzt.

Gesetzliche Dienstunfähigkeitsrente reicht nicht aus

Entscheidend für eventuelle Ansprüche an den Dienstherren ist der Berufsstand des Beamten. Beamte auf Lebenszeit erhalten eine gesetzliche Dienstunfähigkeitsrente vom Staat, deren Höhe sich danach richtet, wie lange der Beamte dem Staat gedient hat. Ein Beamter auf Lebenszeit erhält nach 5 Dienstjahren eine gesetzliche Brutto-Dienstunfähigkeitsrente von etwa 1.200 €. Diese kann die entstandene Versorgungslücke folglich keinesfalls schließen.

Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf jedoch haben keinerlei Anspruch auf eine gesetzliche Dienstunfähigkeitsrente. Im Schadensfall droht ihnen eine immense Versorgungslücke, die oftmals Hand in Hand mit einer Verschuldung einhergeht.

Die private Dienstunfähigkeitsversicherung kompensiert die Versorgungslücke

Die private Berufs­unfähigkeits­versicherung kann durch die Zusatzklausel der  sogenannten „echten Dienstunfähigkeitsklausel“ ergänzt werden. Diese leistet im Schadensfall im selben Umfang wie eine private Dienstunfähigkeitsversicherung – auch werden Beamte auf Probe/Widerruf bei der echten Dienstunfähigkeitsklausel nicht aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen. Bei einer unechten Klausel jedoch ist das nicht garantiert, weshalb Sie bei Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung genau darauf achten sollten, um welche Klausel es sich handelt.

Versetzt oder entlässt der Dienstherr den Beamten aufgrund der Dienstunfähigkeit in den Ruhestand, so leistet die Dienstunfähigkeitsversicherung eine monatliche Zusatzrente, die der Beamte ergänzend zur gesetzlichen Rente erhält. Die Höhe der privaten Zusatzrente wird im Vorhinein vertraglich mit der Versicherung ausgehandelt.

Die Beiträge zur privaten Dienstunfähigkeitsrente berechnen sich nach der Höhe der gewünschten privaten Dienstunfähigkeitsrente, ebenso nach der Eintrittswahrscheinlichkeit – auch genannt Versicherungsrisiko. Dieses wird unter anderem durch eine Gesundheitsprüfung bei Abschluss der Versicherung ermittelt.

Die echte Dienstunfähigkeitsklausel lautet im Normalfall wie folgt:
“Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit“.


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