BUV: Zinslose Stundung auf Antrag

Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung beinhaltet in ihren Verträgen immer wieder einige Klauseln. Eine davon ist die zinslose Stunden auf Antrag – ein weiterer Passus in dem recht komplizierten Versicherungsvertrag.

Bei einer Gewährung der zinslosen Stunden auf Antrag überprüft die Versicherungsgesellschaft die Berufsunfähigkeit des Versicherten.

Die zinslose Stunden auf Antrag ist eine der vielen Zusatzklauseln im Vertrag der Berufs­unfähigkeits­versicherung

Bis eine Berufsunfähigkeit attestiert ist, vergeht eine lange Zeit. So auch, wenn der Versicherte die Leistungen der Berufs­unfähigkeits­versicherung in Anspruch nimmt. Denn die verschiedenen Klauseln werden überprüft und durchgegangen – der Versicherte muss während dieser Zeit aber sehr wohl die Prämie für die Berufs­unfähigkeits­versicherung bezahlen. Das ist jedoch im Regelfall nicht einfach – denn spätestens wenn der Versicherte seiner Arbeit nicht mehr nachgeht, fehlt auch das nötige Kleingeld um nicht nur den Lebensstandard zu erhalten – sondern auch um die Versicherungsprämien zu bezahlen. Somit entsteht ein Kreislauf, der unter anderem bedeutet, dass der Versicherte die Versicherung nicht mehr zahlen kann.

Eine Freistellung der Beiträge ist rückwirkend im Nicht-Leistungsfall zu entrichten

Die zinslose Stundung auf Antrag bedeutet jedoch nur, dass der Versicherte – bis zum Ende der Überprüfung – keine Prämie bezahlt. Stellt die Versicherung bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung jedoch fest, dass keine Berufsunfähigkeit vorliegt, entfällt die Stundung und die Beitragsvorschreibungen sind wieder aktuell. Ebenfalls kann es sein, dass der Versicherte die gestundeten Prämien ebenfalls rückwirkend bezahlen muss. Bei längeren Stundungen sind Kulanzlösungen mit der Versicherungsgesellschaft möglich.

Bei der zinslosen Stundung auf Antrag sind jedoch keine Zinsen für den angeführten Zeitraum fällig, in denen der Versicherungsnehmer der Beitragsvorschreibung nicht nachkommt.

Vor allem für Freiberufler oder Selbständige ist die zinslose Stundung auf Antrag ein Rettungsanker. Denn die zinslose Stundung ist im Endeffekt eine Variante, um Geld zu sparen und das Konto somit nicht zu überziehen – denn Überziehungszinsen sind teuer und sorgen für die erste Versorgungslücke bei dem Versicherungsnehmer.

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