BUV: Arztanordnungsklausel

Wie schnell ist es passiert: Ein Unfall, der das eigene Leben oft schwer und auch deutlich verändert. Die meisten Menschen sind sich dieser Tatsache oft nicht bewusst, weshalb eine ausreichende Vorsorge oft fehlt. Oft können schwere Krankheiten und Unfälle dazu führen, dass der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Die Folgen sind oft immens, denn das fehlende Gehalt verschlimmert die Situation meist deutlich.

Gerade, wenn Sie Hauptverdiener der Familie sind und erkranken oder schwer verunfallen. Für derartige Fälle können Sie aber mit einer Berufs­unfähigkeits­versicherung vorsorgen und Ihre Familie vor finanziellen Problemen schützen.

Welche Hilfe bietet die Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Werden Sie aufgrund einer Krankheit oder durch einen Unfall berufsunfähig, zahlt die Berufs­unfähigkeits­versicherung eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente. Diese soll sicherstellen, dass Ihr Lebensstandard auch weiterhin aufrecht erhalten bleiben kann. In der Regel ist die Feststellung der Berufsunfähigkeit nur möglich, wenn ein ärztliches Attest vorliegt. Im Versicherungsschein sind dazu entsprechende Klauseln festgehalten.

Negative Bewertung der Arztanordnungsklausel durch Experten

Mit der Arztanordnungsklausel kann der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet werden, einen von der Versicherung festgelegten Arzt aufzusuchen, welcher die Berufsunfähigkeit erneut bestätigt. Wenn die Versicherung es wünscht, müssen Sie sich bei diesem Arzt außerdem auch der Behandlung unterziehen. Oft findet die Arztanordnungsklausel Anwendung, wenn der Versicherung ein Attest über die Berufsunfähigkeit vorgelegt werden muss. Für Sie als Versicherungsnehmer besteht dabei keine freie Arztwahl, wie es sonst eigentlich der Fall ist. Viele Experten bewerten die Arztanordnungsklausel deshalb auch negativ, wenn es um die Beurteilung der Klauseln in einem Versicherungsvertrag geht.

Mit der Arztanordnungsklausel erhält die Berufs­unfähigkeits­versicherung die Möglichkeit, den wahren Gesundheitszustand eines Versicherungsnehmers mit Hilfe eines ärztlichen Attests feststellen zu können. Grund für die Anwendung einer derartigen Klausel ist, dass die Berufs­unfähigkeits­versicherung an den Versicherungsnehmer nicht unnötige und zu viele Beiträge zahlen muss. In den meisten Versicherungspolicen ist die Arztanordnungsklausel ein wichtiger Bestandteil. Für Versicherungsunternehmen stellt eine derartige Klausel eine Kontrolle dar, mit der sie ihre eigenen Kosten im Griff halten kann.

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