Folgen der Berufsunfähigkeit

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Das Thema Berufsunfähigkeit unterschätzen noch immer ein Großteil vieler Bürger. Doch mit der Berufsunfähigkeit ist nicht zu spaßen – fast jeder vierte Erwerbstätige ist bereits von der Berufsunfähigkeit betroffen. Die Folgen: Der Betroffene verliert nicht nur seinen Arbeitsplatz, sondern erleidet auch eine finanzielle Notlage.

Die fehlenden monatlichen Eingänge sorgen dafür, dass der bereits gewohnte Lebensstandard nicht gehalten wird. Nur in wenigen Fällen reichen Rücklagen bis zur Altersrente aus. Der Großteil der Berufsunfähigen hingegen fällt durch den sozialen Rost, denn seit dem Jahr 2009 gibt es für Betroffene keine gesetzliche [Berufs­unfähigkeits­versicherung].

Niemand ist vor Berufsunfähigkeit gewappnet

Psychische Erkrankungen stellen die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit dar. Die Statistik zeigt, dass rund 30 % aller Berufsunfähigen auf Grund einer geistigen Erkrankung ihren Beruf nicht mehr nachgehen. Die Statistik zeigt auch, dass vor allem Angestellte unter 39 Jahren besonders von den psychischen Erkrankungen betroffen sind. Ein Beweis, dass die Berunfsufähigkeit keine altersspezifische Komponente ist. Jeder kann plötzlich unter einer Berufsunfähigkeit leiden.

Für Betroffene gibt es – vom Staat aus – eine gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente. Diese gibt es für betroffene Personen jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen und ist zudem eine geringe finanzielle Hilfeleistung. Ausbezahlt wird die Erwerbsunfähigkeitsrente aber nicht bei einer Berunfsufähigkeit, sondern nur rein bei der Erwerbsunfähigkeit. Auch wenn viele der Ansicht sind, dass beide Begriffe dasselbe deuten, so gibt es eine deutliche Abgrenzung der beiden Formen.

Die staatliche Hilfe für Betroffene

Vorwiegend verweist der Staat bei einer Berufsunfähigkeit auf andere Berufe. Ist es dem Patienten möglich, dass er noch eingeschränkt einer anderen Arbeit nachgehen kann, ist er nicht erwerbsunfähig. Das bedeutet: Kann die Person seinen Beruf als Tischler nicht ausüben, jedoch noch als Portier arbeiten, erhält er keine Erwerbsunfähigkeitsrente, sondern ist – laut dem Staat – noch voll erwerbsfähig.

Doch auch bei einer kompletten Erwerbsunfähigkeit bedeutet das noch lange nicht, dass der Staat mit der finanziellen Hilfe tatsächlich für ein Leben mit der Erkrankung ausreicht. Die Mittel sind stark begrenzt – ein normales Leben ist mit dem staatlichen Zuschuss unmöglich zu führen. Die Höhe der Erwerbsunfähigkeitsrente liegt bei 30 % des letzten Brutto-Einkommens. Hat der Betroffene nur eine “teilweise Erwerbsunfähigkeit”, vermindert sich der Prozentsatz auf gerade einmal 15 % des letzten Brutto-Gehalts. Die Folgen sind akute Geldnot und der soziale Abstieg.

Somit sind finanzielle Probleme die Folgen der Berufsunfähigkeit bzw. der Erwerbsunfähigkeit. Aus diesem Grund ist es ratsam, dass jeder Bürger im Vorfeld diese Versorgungslücke schließt und eine dementsprechende Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließt. Eine private Versicherung tritt nämlich nicht nur bei einer Berufsunfähigkeit in Kraft, sondern kommt auch bei einer Erwerbsunfähigkeit zur Anwendung und mindert etwaige negative Folgen.

Die Folgen für Selbständige

Die Berufsunfähigkeit trifft aber nicht nur Arbeitnehmer. Auch Selbständige kämpfen immer wieder mit den Folgen der Berufsunfähigkeit. Selbständige oder Freiberufler erhalten überhaupt keine Unterstützung vom Staat – die Folgen sind katastrophal. Das liegt daran, da diese Berufsgruppen im Regelfall nur in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Erleidet der Selbständige eine Erwerbsunfähigkeit, gibt es ebenfalls keine staatliche Hilfe.

Eine staatliche Hilfe erhalten nur Personen, sofern diese mindestens fünf Jahre lang eingezahlt haben. Aus diesem Grund ist es ratsam, dass Selbständige wie Freiberufler eine private Versicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit abschließen. Auch Auszubildende, Schüler oder Studenten sollten eine private Versicherung abschließen. Denn auch ehrenamtliche Personen, die kein Entgelt für Tätigkeit bekommen, können sehr wohl von der Berufsunfähigkeit betroffen sein. Beispielsweise kann auch eine Hausfrau, die sich ihr Leben lang nur um die Kinder kümmerte, plötzlich unter einer Berufsunfähigkeit leiden.


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