Eine immer größer werdende Zahl Erwerbstätiger entschließen sich in der heutigen Zeit zum Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Dieser Tatsache liegt die Einsicht zu Grunde, sich und die eigene Familie gegen die schwerwiegenden, finanziellen Folgen einer eventuellen Berufsunfähigkeit abzusichern. Zwar kommt der Versicherte mit eigenen finanziellen Mitteln für die anfallenden Beitragszahlungen auf, jedoch lassen sich diese in die Berechnung der Steuerfreibeträge einbeziehen.
Dabei gelten die Versicherungsbeiträge der Berufsunfähigkeitsversicherung als sogenannte Vorsorgeaufwendungen, welche im Rahmen der jährlichen Steuererklärung ganz einfach von Ihnen geltend gemacht werden können. Im Falle von Rentenzahlungen von einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung an einen Versicherten, unterliegt auch die Besteuerung der ausgezahlten Rente einem gesonderten Rechnungsprinzip.
Beitragsbesteuerung der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung
Es gilt dabei besonders zu beachten, dass bei der Berechnung der Steuerfreibeträge eines angestellten, allein lebenden Versicherten die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung die jährliche Höchstgrenze von 1.900 € nicht überschreiten dürfen. Bei alleinstehenden Selbstständigen liegt diese jährliche Grenze bei 2.800 € pro Kalenderjahr. Sollten diese Höchstgrenzen durch höhere Beitragszahlungen überschritten werden, ergeben sich aus den in der Steuererklärung angegebenen Beitragszahlungen zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung keine weiteren Vorteile in der Besteuerung.
Ausschließlich verheiratete Selbstständige können von der Möglichkeit gebrauch machen, bei der Berechnung der Steuerfreibeträge Versicherungsbeiträge von mehr als 9.000 € gelten zu machen, sollten in einem Jahr mehr als 10.736 € an Beiträgen gezahlt worden sein.
Wird eine private Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Rentenversicherung, wie beispielsweise der Rürup-Rente, kombiniert, ist es problemlos möglich höhere Beträge steuerlich geltend zu machen. In diesem Fall darf der Beitrag zu einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung rechnerisch maximal 49,999 % der Beitragszahlungen für die Kombi-Versicherung Rürup-Rente betragen. In der Situation einer eventuellen Berufsunfähigkeit muss die Versicherungsleistung außerdem als monatliche Leibrente ausgezahlt werden. Von der Möglichkeit einer Einmalzahlung können Sie in diesem Fall leider keinen Gebrauch machen. Versicherte haben aber in dieser Situation die Möglichkeit, bis zu 22.172 € an Versicherungsbeiträgen zur Berechnung von Steuerfreibeträgen anrechnen zu lassen.
Bei verheirateten Paaren erhöht sich diese Summe entsprechend auf 44.334 € und sind somit bei der Besteuerung gleichgestellt. Da die genannten Steuervorteile der Rürup-Rente einer Progression unterliegen, sind diese Höchstbeträge aktuell noch nicht voll ansetzbar. Im Jahr 2015 konnten bereits 80 % des Maximalbetrages bei deutschen Finanzämtern geltend gemacht werden. Dieser sukzessiv angehobene Prozentsatz wird jedes Jahr um 2% erhöht und beträgt 2020 schon 90 %.
Rentenbesteuerung der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung
Jede Rentenzahlung von einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung an Versicherte ist zu versteuern. Dabei wird zur Berechnung der Steuerlast eine Berufsunfähigkeitsrente vom Gesetzgeber als abgekürzte Leibrente angesetzt.
Dabei errechnet sich die Höhe der ans Finanzamt zu zahlenden Steuern nach der Dauer einer eventuell erfolgten Rentenzahlung. Dabei gilt: Umso kürzer die Auszahlung einer Rentenzahlung aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgt ist, desto höhere Vorteile bei der Besteuerung ergeben sich für Versicherte.
Es ist zu beachten, dass eine private Berufsunfähigkeitsrente nur bis zum Eintritt in die gesetzliche Altersrente ausgezahlt werden kann. Daraus ergibt sich der Fakt, dass die Höhe des Steuervorteils eines Versicherten umso größer wird, desto später Leistungen einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch genommen werden.