Definition Teilweise Erwerbsunfähigkeit

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Im Falle einer Erkrankung, die Sie daran hindert Ihren Beruf zukünftig weiter zu verrichten, haben Sie gegebenenfalls Anspruch auf den Erhalt einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Dabei bedingt die Dauer einer erfolgten Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung sowie ein eventuell vorhandenes Restarbeitsvermögen, ob Sie diese Rentenzahlung erhalten oder nicht.

Es ist zwingend erforderlich, vor Eintreten einer Erwerbsunfähigkeit zumindest 5 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt zu haben und sich sich zukünftig außer Stande zu sehen, mindestens 6 Stunden pro Tag einer Berufstätigkeit nachzugehen. Dabei ist es irrelevant, um welches genaue Berufsbild es geht. Von Bedeutung ist nur die Fragestellung, ob grundsätzlich die Möglichkeit besteht, in Zukunft einen Beruf auszuüben oder nicht. Ist diese Tatsache gegeben, haben Sie Anspruch auf einen gewissen Anteil Ihres letzten Netto-Gehalts in Form einer Erwerbsminderungsrente. Zu beachten ist, dass die Rentenhöhe von Ihrem sogenannten Restarbeitsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt abhängt. Damit ist die Anzahl täglich von Ihnen erbringbarer Arbeitsstunden gemeint, die Sie auch mit Ihrer Erkrankung noch ausüben können.

Ganze oder nur teilweise gegebene Erwerbsminderung?

Bei einem Restarbeitsvermögen von weniger 3 Stunden pro Tag haben Sie Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente. Sollten Sie in der Lage sein, 3 – 6 Stunden am Tag einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, ist eine Erwerbsminderung zumindest in Teilen gegeben. Danach haben sie Anspruch auf 50% der Erwerbsminderungsrente.

In einer Beispielrechnung zeigt sich deutlich: Bei einem angenommenen Netto-Lohn von 1.500€ pro Monat würde die gesamte Erwerbsminderungsrente 30 % des zuletzt erhaltenen Netto-Lohns, und somit den nicht gerade üppigen Betrag von 500€ betragen. Im Falle einer nur teilweise gegeben Erwerbsminderung würden sogar nur 250€ pro Monat ausgezahlt werden. In der Realität wird deutlich, dass dieser gesetzliche Rentenbetrag zu knapp kalkuliert ist.

Daher sollte sich frühzeitig um eine finanzielle Absicherung bemüht werden, um im Falle einer Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung rundum abgesichert zu sein. Dafür bietet sich die Berufs­unfähigkeits­versicherung an, in der auch die Folgen einer Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung umfassend geschützt sind.

Finanzielle Absicherung mit Hilfe einer Berufs­unfähigkeits­versicherung

Der viel zu niedrige Auszahlungsbetrag der gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsrente lässt in fast allen Fällen einen großen finanziellen Engpass entstehen. Aus diesem Grund sollten Sie sich gegen die Folgen einer eventuellen Erwerbsunfähigkeit absichern, um im Falle eines Falles weitere finanzielle Leistungen zu erhalten.

Diese tritt neben der gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsversicherung für Sie ein, sobald Sie sich nicht mehr in der Lage sehen, eine Arbeite auszuüben. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente erhalten Sie die gesamte Berufsunfähigkeitsrente schon ab einer Erwerbsunfähigkeit von 50 %. Außerdem entschieden Sie eigenmächtig über monatliche Zahlungen der Berufs­unfähigkeits­versicherung. Deshalb stellt der Abschluss einer solchen Versicherung eine dringend anzuratende und notwendige Vorsorge da, die im Falle einer vollen oder teilweise gegeben Erwerbsunfähigkeit so wichtige finanzielle Absicherung sicherstellt.


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